§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Alle Leistungen, die von Film-Oase Radolfzell für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen Fi-Mu und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich benannt werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote der film-oase.de im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Film-Oase Waren zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Film-Oase Radolfzell ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Kalendertagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Vorkasse oder per Nachnahme. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Film-Oase Radolfzell behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
(2) Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist im allgemeinen 2-3 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist im allgemeinen 2-3 Werktage ab Versand der Auftragsbestätigung. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Lieferung erfolgt gegen die bei der Internetbestellung angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Film-Oase Radolfzell. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Film-Oase Radolfzell nicht zulässig.
§ 6 Preise
(1) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten von Film-Oase werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig.
(2) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots des Kundens.
§ 7 Rücktritt
(1) Film-Oase Radolfzell ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von Film-Oase Radolfzell weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
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