Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
* Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden,
auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
* Das Versandrisiko geht (sofern nicht als Paket versendet) zu Lasten des Käufers.
* Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Erläuterung: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor.
Dies mag für einen Händler tragbar oder angebracht sein, jedoch keinesfalls für einen privaten Verkäufer.
Denn die Folgen aus dieser Bestimmung stehen in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Ver/Kaufpreis.
Noch einiges zur Klarheit:
Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.
Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz genießt
Und nun viel Spaß beim Bieten!